" Speak Free " 
                                                                         Claudia Stichnothe 
                                                                             Freie Rednerin für Hochzeit - Taufe - Trauer
A l l g e m e i n e   G e s c h ä f t s b e d i n g u n g e n  AGB

Speak Free, Claudia Stichnothe                                                                                                                        Donnerstag, den 02. Mai 2019
Duingen/Marienhagen        


1.Honorar
- Trauer
Dieses fällt beim Trauergespräch , welches bei dem Auftraggeber oder Auftragnehmer zu Hause stattfindet, zu 50% nach schriftlichen Vertragsabschlußes sofort in bar oder per EC Zahlung an. Die anderen 50% werden mit den evtl. anfallenden Fahrkosten in Rechnung gestellt, und sind spätestens innerhalb von einer Woche nach dem Tag der Trauerrede zu begleichen.
Anfallende Fahrkosten für das Vorgespräch und der Trauerfeier belaufen sich auf 0,50 EUR pro km, sollten diese nicht in den genannten Gemeinden statt finden. Beachten Sie Hin und Rückfahrt. Damit sind Benzinkosten, sowie der Zeitaufwand abgedeckt.
Falls eine auswärtige Bestattung in Betracht kommt, gelten die Bedingungen unter Punkt 4.

- Trauungen
Dieses fällt gemäß des eröffneten bzw. auf Wunsch zugesandten Angebots an. Jederzeitige Änderungen sind vorbehalten. Ein unverbindliches und kostenfreies Gespräch von ca. einer halben Stunde bis Stunde zum Kennenlernen findet an einem von beiden Parteien abgestimmten Ort statt, z.B. bei Frau Stichnothe zu Hause, beim Brautpaar oder in einem Cafe/ Restaurant.
Nach Auftragserteilung erhält das Brautpaar einen Fragebogen zu ihrer Geschichte, den die Auftraggeber bis spätestens kurz vor dem vereinbarten Vorgespräch ausfüllen und an Frau Stichnothe zurück senden, da die Auswertung der Antworten seitens der Auftragnehmerin auch eine Grundlage für die Individualität der Trauzeremonie darstellt.
Während eines ausführlichen Vorgesprächs von ca. zwei bis drei Stunden, das acht bis zwei Monate vor der Trauung stattfindet, werden alle weiteren Fragen, die persönliche Geschichte und Wünsche seitens des Brautpaares erläutert.
Anfallende Fahrtkosten für das ausführliche Vorgespräch und zur Trauung, belaufen sich auf 0,50 EUR pro km, beachten Sie Hin- und Rückfahrt. Damit sind Benzinkosten, sowie der Zeitaufwand abgedeckt.

-sonstige Anlässe
Hier gelten die gleichen Bedingungen wie für Trauerreden oben 

2. Buchung, Zahlungsmodus
Nach einem unverbindlichen Erstgespräch von ca. einer halben Stunde bis Stunde, dass persönlich stattfinden sollte, entscheidet das Brautpaar, ob es Frau Stichnothe als freie Traurednerin buchen will. Falls ja, wird eine schriftliche Vereinbarung ( Vertrag ) geschlossen, in der alle wichtigen Details der freien Trauung festgehalten sind. Diese wird vom Brautpaar ausgefüllt und unterschrieben sowie von der Auftragnehmerin Claudia Stichnothe gegengezeichnet und ggf. während des persönlichen Erstkontakts abgeschlossen bzw. innerhalb einer Woche per Post oder Scan als Email Anlage zurückgesandt.
Mit dieser schriftlichen Auftragserteilung/ Vertrag wird nach Erhalt der Teilrechnung (Versand per Email oder per Einschreiben) eine Anzahlung in Höhe von 50% des Honorars fällig. Der vereinbarte Restbetrag wird sechs Wochen vor dem Trau Termin überwiesen. Das Brautpaar schuldet das vereinbarte Honorar plus Fahrtkosten für das Vorgespräch und die Trauung/Spesen gemeinsam.

3. Termin Reservierung
Der Termin für die Freie Trauung ist erst nach Erhalt der vereinbarten Anzahlung von 50% innerhalb von 14 Tagen auf dem angegebenen Konto endgültig reserviert. Andernfalls kann der Auftragnehmer vom Vertrag zurücktreten mit der Folge, dass die Reservierung hinfällig ist und keine Leistungspflicht mehr besteht. Die Termin Reservierung ist dann für beide Seiten ohne weitere Folgen hinfällig.

4. Übernachtung und mögliche Flugkosten
Falls eine auswärtige Übernachtung und/oder Flugtransport erforderlich und vereinbart ist, werden von den Auftraggebern die Buchung und die Kosten für Flüge, Vollpension in einem Hotel bzw. einer Pension der Mittelklasse in der Nähe des Trau Ortes sowie ggf. Taxi Kosten zum Hotel und Ort der Trauung übernommen. Des Weiteren kann je nach vermehrtem Zeitaufwand ein höheres Honorar anfallen.

5. Voraussetzungen für die Durchführung der Zeremonie
Die Trau Rednerin ist während der Zeremonie vor Regen, übermäßiger Sonneneinstrahlung und anderen störenden Witterungseinflüssen geschützt, da sie sonst eine ordnungsgemäße Zeremonie nicht garantieren kann.

6. Dauer
Das Engagement beschränkt sich zeitlich auf die Dauer der Zeremonie, die in der Regel bei 30 – 45 Minuten liegt. Die Trau Rednerin verpflichtet sich jedoch, 30 Minuten vor der Trauung und für einen Zeitraum von 90-120 Minuten ab vereinbartem Termin vor Ort zu sein, um etwaige Verzögerungen auffangen zu können.

7. AGB – Auftragserteilung
Mit Auftragserteilung erkennen die Auftraggeber die Gültigkeit dieser AGB an. Ein Auftrag gilt nur als erteilt, wenn er von Auftragnehmerin Claudia Stichnothe schriftlich bestätigt worden ist. Als schriftliche Bestätigung gilt auch die Bestätigung per Email. Damit tritt der Vertrag zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber in Kraft. Ab dann besteht ein Rücktrittsrecht seitens des Auftraggebers und -Nehmers (ab Ziffer 8).

8. Rücktritte vom Vertrag
Diese haben in jedem Fall in schriftlicher Form (per Post oder Mail) zu erfolgen.

9. Rücktritt durch den Auftraggeber (Kunden)
Ein Rücktritt des Kunden von dem geschlossenen Vertrag (Vereinbarung über eine Freie Trauung) ist ohne Angabe von Gründen innerhalb einer Woche nach Abschluss des Vertrages (Absendetag ausreichend) möglich. Bei einem späteren Rücktritt verbleibt “ Speak Free “ Claudia Stichnothe die Anzahlung und die bis dahin angefallenen Fahrtkosten werden in Rechnung gestellt. Bei einer Absage durch den Auftraggeber innerhalb sechs Wochen vor dem Hochzeitstermin verbleibt dem Auftragnehmer das gesamte vereinbarte Honorar ohne die Fahrtkosten, die noch angefallen wären und schon bezahlt wurden.

10. Rücktritt durch den Auftragnehmer 
Der Auftragnehmer behält sich vor, die schriftliche Vereinbarung ebenfalls binnen einer Woche nach Rücklauf ohne Angabe von Gründen einseitig schriftlich per Post oder Email aufzukündigen (Absendetag ausreichend).
Sollten die vereinbarten Zahlungen durch den Auftraggeber nicht, unvollständig oder nicht fristgerecht eingehen, kann der Auftragnehmer ebenfalls vom Vertrag zurücktreten. Die bis dahin geleisteten Zahlungen werden nicht zurückerstattet.
Kann der Auftragnehmer in Folge von Krankheit, Unfall, Tod oder anderen wichtigen Gründen (z.B. Todesfall in der Familie, höhere Gewalt, etc.) die Vertragsleistung nicht erbringen, entfallen alle Ansprüche aus diesem Vertrag und bereits gezahltes Honorar wird umgehend zurückerstattet, sofern der Auftragnehmer keinen vom Auftraggeber akzeptierten Ersatz Redner stellen kann. Wird bei Ausfall des Auftragnehmers innerhalb von 6 Wochen vor Trau Termin nur das fertig gestellte Rede Manuskript gewünscht, um es z.B. durch einen selbst zu besorgenden Redner vortragen zu lassen, werden hierfür 60 % des vertraglich vereinbarten Honorars (ohne Anfahrtskosten und ggf. Spesen) berechnet.
Wenn der Auftragnehmer einen Ersatz Redner stellen kann, der vom Auftraggeber akzeptiert wird, und diesem eine bereits fertig gestellte Rede zur Verfügung stellt, behalten alle vertraglichen Regelungen ihre Gültigkeit und der Auftragnehmer wird eine entsprechende Vergütung des Ersatz Redners weiterleiten.
Der Auftragnehmer wird immer versuchen, einen Ersatz Redner / eine Ersatz Rednerin zu stellen, was auch in der Regel möglich sein sollte – dies jedoch ohne Garantie und Anerkennung einer Rechtspflicht.

11. Datenschutz
Persönliche Daten des Auftraggebers werden vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben.

12. Urheberrecht
Für den Inhalt der Zeremonien liegen die alleinigen Rechte aller Art beim Urheber.

13. Einwilligung zur Übertragung von Bildrechten, Fotoaufnahmen und/oder Filmaufnahmen – Verzichtserklärung
Der Auftraggeber räumt unentgeldlich und unwiderruflich, räumlich und zeitlich unbeschränkt, das Recht zur Verwertung und aller in Betracht kommenden Nutzungszwecke, die im Rahmen einer Zeremonie durch Speak Free Frau Stichnothe oder durch freie Mitarbeiter von Speak Free fotografierten Lichtbildern und/oder Filmaufnahmen, mit einer unveränderten oder veränderten Darstellung, ein. Inhaltlich umfasst das Recht, die Nutzung für sämtliche Speak Free Projekte, Aufträge und/oder künstlerische Arbeiten im weitesten Sinn, einschließlich der öffentlichen Ausstellung. Darüber hinaus auch die kommerzielle Nutzung in Printmedien, im Fernsehen über alle Verbreitungswege, im Internet, in Newslettern, auf CD, DVD und sonstigen Speichermedien, zum Zwecke der Werbung für Waren oder Dienstleistungen, unabhängig davon, ob diese Zwecke oder Waren oder Dienstleistungen schon bei Vertragsschluss bestanden oder bekannt waren. Dieses Recht zu Nutzung umfasst ebenfalls eine Digitalisierung und eine elektronische Bildbearbeitung, etwa durch Retuschierung und/oder Montagen.

14. Haftung
Die Haftung für Schadenersatz, ganz gleich aus welchem Rechtsgrund, ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt und im Übrigen ausgeschlossen. Der Auftragnehmer haftet insbesondere nicht für Vermögens- und Folgeschäden sowie entgangenen Gewinn und nicht für Verzögerungen oder Ausführungsmängel, die durch eine unklare, falsche oder unvollständige Auftragserteilung oder Fehler bzw. missverständliche oder gar falsche Angaben beim Vorgespräch zur Auftragserteilung entstehen. Haftung und Schadensersatzansprüche sind auf die Höhe des Auftragswertes begrenzt. Dies bezieht sich sowohl auf eventuelle Mängel als auch auf Nichterfüllung des Vertrags.

15. Gerichtsstand
Für sämtliche Rechtsgeschäfte oder andere rechtliche Beziehungen gilt deutsches Recht. Im Geschäftsverkehr mit juristischen Personen des öffentlichen Rechts und mit natürlichen Personen wird als Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten über diese AGB Hildesheim vereinbart.

16. Mündliche Nebenabreden
Diese haben keine Gültigkeit und gelten als nicht getroffen. Nachträgliche Streichungen im Vertrag und den AGB gelten als nicht erfolgt. Änderungen und Ergänzungen bedürfen in jedem Fall der Schriftform.

17. Steuer
Die Auftragnehmerin ist selbständig tätig und beim Finanzamt Alfeld/Leine gemeldet.

18. Salvatorische Klausel
Für den Fall der Unwirksamkeit einzelner Klauseln wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen
nicht berührt.
An Stelle der unwirksamen Klausel soll eine dem Zweck der unwirksamen Klausel entsprechende
oder ersatzweise dem Zweck der unwirksamen Klausel nahe kommende Ersatzbestimmung treten, wie sie die Parteien vereinbart hätten, wenn ihnen die Unwirksamkeit der Bestimmung bekannt gewesen wäre.




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